Immobilienkauf: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Immobilienkauf: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Einführung

Der Erwerb einer Immobilie zählt zu den bedeutendsten Entscheidungen im Leben. Besonders in malerischen Regionen wie der Eifel, beispielsweise in Orten wie Blankenheim, suchen Käufer nach ihrem Traumhaus. Doch selbst bei renommierten Maklerunternehmen wie VON POLL IMMOBILIEN können unerwartete Herausforderungen auftreten.

Der Fall VON POLL IMMOBILIEN Euskirchen: Ein Erfahrungsbericht

Ein Käufer berichtet von seiner Erfahrung mit VON POLL IMMOBILIEN in Euskirchen. Bei der Besichtigung eines Hauses wurde ihm von einer jungen Maklerin versichert, dass auf der linken Seite des Grundstücks ausreichend Platz für ein Carport oder eine Durchfahrt für ein Auto sei. Diese Aussage wurde vor mehreren Zeugen gemacht und führte letztlich zum Kauf des Hauses.

Nach Vertragsabschluss stellte die finanzierende Bank jedoch fest, dass ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist, welches einen erheblichen Teil des Grundstücks betrifft. Dies bedeutet, dass der vermeintlich nutzbare Bereich deutlich eingeschränkt ist. Zudem existierte ein Dokument aus den 1990er Jahren, das lediglich ein Duldungsrecht für den damaligen Eigentümer bestätigte.

Trotz mehrfacher Versuche, mit dem Maklerbüro Kontakt aufzunehmen, blieben Anrufe unbeantwortet. Lediglich Rechnungen und Mahnungen wurden weiterhin versendet. Eine sachliche Google-Rezension mit zwei von fünf Sternen wurde ohne Rücksprache gelöscht.

Ein Anwalt wurde eingeschaltet, um die Rückzahlung der Maklergebühr zu erwirken und den entstandenen Schaden zu minimieren. Es stellt sich die Frage, ob hier eine arglistige Täuschung vorliegt oder lediglich ein Versehen seitens des Maklers.

Gewährleistungsausschluss beim Immobilienkauf: Was bedeutet das für Käufer?

Bei Kaufverträgen über gebrauchte Immobilien ist es üblich, dass die Haftung des Verkäufers für Mängel ausgeschlossen oder begrenzt wird. Doch was bedeutet das für den Käufer? Ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss umfasst in der Regel Mängel nicht, die zwischen Vertragsschluss und Gefahrübergang eintreten. Denn normalerweise kann nicht angenommen werden, dass sich der Käufer auf ein derartiges, von ihm nicht beherrschbares Risiko einlässt. Soll auch die Haftung für nach Vertragsschluss eintretende Mängel ausgeschlossen sein, muss dies deutlich gemacht werden.

Zudem hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Verkäufer verpflichtet ist, den Käufer über bekannte Mängel zu informieren, selbst wenn im Kaufvertrag ein Ausschluss der Mängelgewährleistung festgehalten wurde. Dies bedeutet, dass der Verkäufer dazu verpflichtet ist, den Käufer über Mängel in Kenntnis zu setzen, die ihm entweder bekannt sind oder von denen er Kenntnis haben müsste. Eine arglistige Täuschung könnte vorliegen, wenn der Verkäufer den Käufer nicht über bekannte Mängel aufklärt. Somit kann sich der Verkäufer nicht auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen, wenn er die Aufklärung über bekannte Mängel vernachlässigt.

Die Rolle der Makler: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Makler spielen eine entscheidende Rolle beim Immobilienkauf. Sie sind nicht nur Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer, sondern tragen auch eine Verantwortung gegenüber beiden Parteien. Es ist daher unerlässlich, dass Makler transparent agieren und alle relevanten Informationen zur Immobilie offenlegen.

In einigen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass negative Bewertungen über Maklerunternehmen systematisch entfernt werden, um ein positiveres Bild zu vermitteln. Dies untergräbt das Vertrauen der Verbraucher in Online-Bewertungen und kann potenzielle Kunden in die Irre führen.

Fazit: Wachsamkeit beim Immobilienkauf

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, bei Immobiliengeschäften genau hinzuschauen und sich nicht ausschließlich auf die Aussagen von Maklern zu verlassen. Eine unabhängige Prüfung von Wegerechten und anderen potenziellen Einschränkungen ist unerlässlich, um böse Überraschungen zu vermeiden. Zudem sollten Käufer sich nicht scheuen, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um ihre Interessen zu wahren.

Hinweis: Dieser Bericht basiert auf den Erfahrungen eines Käufers und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.